Rechtstipp des Monats
Im Rahmen bleiben
Dein Video auf meiner Homepage, das ist – in Kurzform – Framing. Doch dürfen Unternehmen, Blogger und Facebook-Nutzer fremde Inhalte bei sich einbetten? Eine Kurzanalyse von Presserechtler Michael-Matthias Nordhardt (Foto) von der Hamburger Kanzlei Preu Bohlig & Partner. (Zum E-Paper)
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